Akku Lenovo Thinkpad T420S |
Posted: October 24, 2014 |
Die ersten Apple-Computer von 1976 bestanden nur aus der Hauptplatine, die die beiden Firmengründer Steve Jobs und Steve Wozniak in der Garage von Jobs' Eltern zusammenbauten. Um Bildschirm, Tastatur oder Gehäuse mussten sich die Nutzer selber kümmern. Denn der Apple I kam als Bausatz. Der Apple I wurde 1976 über einen Elektronik-Händler namens Byte Shop vertrieben – für 666,66 US-Dollar. Dafür bekam ein Käufer die fertig bestückte Platine des Apple I; Tastatur, Netzteil, ein Kassettenspeichergerät und einen Bildschirm musste der Käufer selbst besorgen und an den Computer anschließen. Auch das Gehäuse galt es selbst anzufertigen. Als Monitor kamen oft Schwarzweißbildschirme aus der Videoüberwachungstechnik zum Einsatz. Von rund 200 gebauten Geräten existieren heute laut Experten noch etwa 50. Der am Dienstag verkaufte Computer gehört zu den weltweit angeblich sechs Stück, die auch noch funktionieren. Bereits im Juni 2012 wurde ein anderer voll funktionstüchtiger Apple I in vergleichbarem Zustand im Auktionshaus Sotheby's in New York versteigert. Er brachte 374.500 US-Dollar ein, umgerechnet knapp 289.000 Euro. Im November 2012 kam ein weiterer intakter Apple 1 beim Kölner Auktionshaus Breker für über 400.000 Euro unter den Hammer. Mit anderen Worten: Die Preise für die Uralt-Computer von Apple steigen. Beim Vorstellungsgespräch eines Kraftfahrers: Er fragt nach den Arbeitsbedingungen, insbesondere nach den Ruhezeiten. Der Chef antwortet „Wenn Sie solche Fragen stellen, habe ich keine Arbeit für Sie.“ Volker Guttner kennt viele Trucker, und alle haben derartige Erfahrungen mit ihm geteilt. Guttner findet die Umstände bedauerlich. „Dabei ist das, was die Jungs leisten, beeindruckend“, sagt er. Deswegen kämpft er für die Rechte von Truckern. Seine Waffe: eine Kamera . Um die Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen, wie die Arbeitsrealität von Truckern aussieht, will Guttner Videos drehen, kleine Filmchen, die zeigen sollen, wie wichtig der Job ist und welche Missstände es in der Branche gibt. Auf die Idee gekommen ist der 39-Jährige vor einem Monat, nachdem ihn Freunde auf die Allianz im deutschen Transportwesen (AidT) aufmerksam gemacht hatten. Der Verein setzt sich unter anderem dafür ein, dass Arbeitsplätze der Kraftfahrer in Deutschland erhalten werden und Aufträge nicht nur noch an Firmen im Ausland vergeben werden, die für viel weniger Geld spedieren. Gewerkschaftlich sind Trucker nur schwach vertreten, hat Guttner beobachtet. Die AidT soll als alternativer Zusammenschluss dienen. The Westpac IT team tasked with running the bank’s first computer will this weekend get together to celebrate 50 years since the bank installed the GE225 General Electric machine.
The then-Bank of New South Wales (now Westpac) held a press conference in 1964 to announce it would purchase its first-ever computer to undertake processing of cheque clearing and ledger postings in Sydney, for the sum of £1 million - about $26 million at today’s value. The bank's manager, R. J Abercrombie, at the time said the computer would help the bank contain costs and relieve workers of arbitrary tasks and refocus on assisting customers. The computer was purchased to centralise the bank’s trading accounts by replacing the machine accounting operations that were used in each individual branch. The GE225 - or the FABACUS (First Australian Bank’s Accounting Computer Used in Sydney), as it came to be known - was the size of three wardrobes and had 20 kilobytes of core memory. It was installed on Level 9 of “The Wales House” building, which is now the Radisson hotel. It was essentially a punch card operation - the programs were stored on punch cards that were fed into the computer from a reader. Data was captured by cheque readers connected to the computer which scanned the MICR (Magnetic Ink Character Recognition) encoding on the bottom of cheques, and stored the data on ½ inch reel tapes. The cheque readers also performed the function of sorting cheques in order for them to be returned to their relevant branch. The Bank of NSW began visiting each of its Sydney metropolitan branches to prepare staff for the change following the installation, and the first branch went live on the system soon after.
Cheques and deposits from nearby branches were brought via exchange cars to the GE225 for processing, and the processed records were returned to each branch the same way every day. For the majority of branches, cheques were delivered and returned by mail. Additional bank systems - such as staff records and unit trust - were converted to become computerised soon after, and the workload for the GE225 quickly grew. The bank required more computer equipment to accommodate its growth, and the original computer expanded to three GE200 series machines and related equipment. The success of the system in Sydney saw the bank expand its operations to all interstate branches, and it later built additional computer centres in Melbourne, Brisbane and Perth. Die GeForce GTX 980 und GTX 970 von NVIDIA haben das Interesse der Nutzer geweckt und zahlreiche Anwender denken über ein Update des Grafikbeschleunigers nach. Dies scheint allerdings auch dazu zu führen, dass die Preise für die GTX 980 wieder anziehen.
Preisschwankungen bei Computer-Hardware sind nicht ungewöhnlich, dennoch gehen die Preise nach Neuvorstellungen zunächst einmal etwas runter. Bei der GTX 980 von NVIDIA scheint sich nun eine andere Entwicklung einzustellen, denn in den letzten Tagen steigt hier der Preis teilweise deutlich. So wurde am Donnerstag ein Einstieg bei den Modellen der GTX 980 im Preisvergleich von rund 490 Euro festgestellt, während man bei Amazon bereits stolze 590 Euro hinlegen musste. Mittlerweile werden im Preisvergleich wieder mindestens 520 Euro fällig, und Amazon selber liegt bei rund 620 Euro*, womit sich ein Zuwachs von rund 30 Euro ergibt. Auch ein Blick auf andere Modelle zeigt dieses Bild, so ist beispielsweise die Referenzversion der GTX 980 aus dem Hause Inno3D aktuell bei über 540 Euro, während sie noch zu Beginn der letzten Woche bei etwas über 510 Euro lag. Die Grafikkarte wird auch von Caseking gerne genutzt, welcher diese insbesondere in seinen Kingmod-Produkten einsetzt. Doch auch eine EVGA GeForce GTX 980* zeigt dieses Bild, wobei Caseking hier mit 549,90 Euro sogar noch einen recht günstigen Preis stellt. Denn dieser Wert stellt aktuell mit den günstigsten Preis dar, während die Grafikkarte zwischenzeitlich sogar mal unter 500 Euro lag.
Schaut man sich die Entwicklung der Preise einiger dieser Referenzmodelle zusammen an, so scheinen die meisten Modelle seit dem Start günstiger geworden zu sein, wobei dies am meisten für die Version von Gigabyte gilt, welche bei Caseking für 549,90 Euro zu haben ist. In der Preissuchmaschine liegt diese bei knapp über 500 Euro, doch schon das zweite Angebot nennt rund 520 Euro. Hinzu kommt, dass bei nahezu allen Varianten in den letzten Tagen die Preise wieder anziehen. Genau dieser Aufwärtstrend in den letzten Tagen wirft Fragen nach der Ursache auf. Ein Grund könnte eine zu hohe Nachfrage sein, welche die Preise nach oben treibt. Eine andere Möglichkeit wäre, dass NVIDIA die Chips schlicht nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stellt. Allerdings muss auch angemerkt werden, dass die Modelle in aller Regel bei den Händlern zur Verfügung stehen. Unerwartet ist die Entwicklung auch deshalb, weil es mit der GTX 980 ausgerechnet das Spitzenmodell trifft, welches mit über 500 Euro so oder so recht teuer ist. Eigentlich wäre die günstigere GTX 970 eher ein Kandidat für eine solche Entwicklung, doch hier ist dieser Trend nicht in dieser Form zu verzeichnen. Für die potentiellen Kunden heißt dies vor allem, dass man sich die Preise genau anschauen sollte, bevor man zuschlägt. Wer aufmerksam vergleicht, der kann hier den einen oder anderen Euro sparen. Wer nicht zwingend sofort aufrüsten will, der dürfte mit etwas Geduld auch wieder Preissenkungen erleben.
So hat das Verwaltungsgericht Frankfurt a. M. in dem hier vorliegenden Fall den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen Bescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vom 10.06.2014 abgelehnt. Mit dem Bescheid des Bundesamtes ist die Gültigkeit mehrerer Ausfuhrgenehmigungen für die Komponenten eines Gefechtsübungszentrums nach Russland “bis auf Weiteres ausgesetzt” worden. Die Antragstellerin ist ein international tätiges Unternehmen im Bereich der Wehrtechnik. Gegenstand des Unternehmens sind unter anderem technische Systeme zur Ausrüstung von Landstreitkräften, der Marine und der Luftwaffe. In der Zeit zwischen dem 04.07.2012 und dem 29.11.2013 wurden der Antragstellerin vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fünf Ausfuhrgenehmigungen erteilt zur Lieferung eines Gefechtsübungszentrums nebst Technologie mit Teilen, Komponenten, Unterlagen und Software sowie eines mobilen Operationszentrums an das russische Verteidigungsministerium. Die Antragstellerin hat dem Gericht gegenüber angegeben, dem Vorhaben lägen Verträge aus dem Jahr 2011 zugrunde und die Lieferung umfasse unter anderem Computer, Hardware, Software, Netzwerkkomponenten, Videosysteme, Ortungssysteme, Geräte zum Zünden von Pyrotechnik, Ferngläser mit Lasersendern und Kameras zur Gefechtsüberwachung. Der Auftragswert belaufe sich auf insgesamt 135 Mio. €. Nach Medienberichten solle die Anlage nahe der russischen Stadt Mulino errichtet werden und dazu dienen, pro Jahr bis zu 30.000 Soldaten an technisch hoch entwickelten Simulationsinstrumenten auszubilden. Mit Bescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vom 10.06.2014 wurde die Gültigkeit der genannten Ausfuhrgenehmigungen “bis auf Weiteres ausgesetzt”. Zugleich wurde die sofortige Vollziehung angeordnet. Das bedeutet, dass Widerspruch und Klage gegen diesen Bescheid keine aufschiebende Wirkung haben. Allerdings kann das Verwaltungsgericht auf Antrag des betroffenen Unternehmens die aufschiebende Wirkung wiederherstellen. Für die Entscheidung über diesen Antrag hat sich das Verwaltungsgericht Frankfurt a. M. im Wesentlichen auf eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes und dem schutzwürdigen Individualinteresse des betroffenen Unternehmens an einem einstweiligen Aufschub der Vollziehung gestützt. Dabei lässt sie die Frage der Rechtmäßigkeit der Maßnahme letztlich offen, macht aber Ausführungen, die eher für die Rechtmäßigkeit der Maßnahme sprechen. Unabhängig davon führe die Abwägung der gegenläufigen Interessen der Beteiligten letztlich zu einer Entscheidung zugunsten der Behörde. So sei zu berücksichtigen, dass die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Aussetzungsbescheid die umgehende Durchführung der Ausfuhr ermöglichen würde und auf diese Weise De facto “vollendete Tatsachen” geschaffen werden könnten. Es sei in keiner Weise damit zu rechnen, dass eine einmal durchgeführte Lieferung des Gefechtsübungszentrums und seiner Bestandteile an das russische Verteidigungsministerium nach weiterer und abschließender rechtlicher Prüfung jemals rückgängig gemacht werden könne.
Andererseits bestünden aber keine durchgreifenden Gründe, die gerade schon jetzt die Vollendung des Ausfuhrgeschäfts gebieten würden. Das gesamte Projekt habe seit dem Beginn der Vereinbarungen und mit der Dauer für die Umsetzung bereits eine geraume Zeit in Anspruch genommen. Es sei sowohl der Antragstellerin als auch dem Empfänger der Ausfuhrgüter zuzumuten, zunächst an der Durchführung des Projekts gehindert zu sein. Dagegen spreche auch nicht die Befristung der Ausfuhrgenehmigungen bis zum 29.11.2014, weil dieser Termin noch nicht unmittelbar bevorstehe und außerdem die Frist ggf. auch verlängert werden könne.
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