Sie benötigen einen ADR gefahrgutbeauftragter, wenn Ihr Unternehmen Gefahrgüter über die Straße befördert/befördern lässt oder solche Güter für den Transport verpackt, lädt, füllt oder löscht. Unternehmen sind NICHT verpflichtet, einen eigenen Gefahrgutbeaufgragter einzustellen.